Laut italienischen Rechtsvorschriften bezüglich der friedlichen Nutzung von Kernenergie sind zwei entsprechend befugte Berufsfiguren für all jene Aktivitäten, die die Nutzung von radioaktiven Substanzen oder Röntgengeräten nach sich ziehen, und zwar der Qualifizierte Experte und der Experte in Medizinphysik:
- Ersterer hat die Aufgabe, Arbeitskräfte sowie die Bevölkerung vor den Gefahren aus der Nutzung ionisierender Strahlung zu schützen,
- während Letzterer eine schützende Rolle für Patienten spielt, die klinischen Untersuchungen mit Röntgengeräten unterzogen werden, und zwar unter anderem durch die Gewährleistung der Mindestqualität der eingesetzten Geräte mithilfe gezielter Kontrollen.